Wissen bedeutet Vorsprung

Wissen bedeutet Vorsprung - offenes Buch mit Hand

Meldungen über missglückte ästhetische Eingriffe bzw. unzufriedene PatientInnen sind leider keine Seltenheit. Gemäß Statistik sind mehr als 50% aller operierten PatientInnen mit dem Ergebnis ihres ästhetischen Eingriffs unzufrieden. Untersuchungen ergaben, dass eine der Hauptursachen dafür nicht die mangelnde Kompetenz des behandelnden Arztes ist, sondern die unzureichende Aufklärung vor der Operation. Dies führt häufig zu unrealistischen Erwartungshaltungen und unliebsamen Überraschungen.

Die Enzyklopaedia Aesthetica informiert umfassend über die wichtigsten Eingriffe der Ästhetisch-Plastischen Chirurgie und trägt damit genau dieser Problematik Rechnung.

Für den Ratsuchenden ist es außerdem sehr wichtig, einige Hintergrundinformationen über die Ästhetische Chirurgie an sich und den Beruf des Ästhetischen Chirurgen zu erhalten. Auf diese Weise kann er besser einschätzen, welcher Arzt kompetent ist bzw. welche Fachausbildung der Wunschoperateur für „seinen Eingriff“ haben sollte.

Schließlich ist auch die richtige Beurteilung diverser Medienberichte für den Konsumenten von großer Bedeutung. Wer zwischen „redaktionellem Beitrag“ und „recherchiertem Artikel“ unterscheiden kann, wird sich weniger leicht beeindrucken lassen und dem Inhalt kritischer gegenüberstehen.

In der rechten Spalte finden Sie die wichtigsten Fragen & Hintergrundinformationen zum Thema Qualitätssicherung in der Ästhetischen Chirurgie.

Wie wird man in Österreich Plastischer Chirurg?

Die Berufsbezeichnung lautet „Facharzt für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie“, das Fach ist in Österreich seit 1988 eigenständig. Davor war die Plastische Chirurgie lediglich ein Zusatzfach der Allgemeinchirurgie. Die Facharztausbildung dauert sechs Jahre. Fast immer muss man jahrelang warten, bzw. bereits während des Studiums wissenschaftlich arbeiten, um einen der äußerst begehrten Ausbildungsplätze zu bekommen.

Was lernt man in Österreich während der Ausbildung zum Plastischen Chirurgen?

Die Plastische Chirurgie weist den umfangreichsten Operationskatalog aller chirurgischen Fächer auf. Die Facharztausbildung beinhaltet folgende Teilgebiete:

  1. Rekonstruktive Chirurgie
  2. Mikrochirurgie
  3. Handchirurgie
  4. Chirurgie der peripheren Nerven
  5. Verbrennungschirurgie (-behandlung)
  6. Ästhetische Chirurgie
  1. Rekonstruktive Chirurgie
    Die Rekonstruktive Chirurgie behandelt u. a. Gewebedefekte, die durch Verletzungen oder Operationen entstanden sind. Typische Beispiele sind Unterschenkelbrüche nach Motorradunfällen, bei welchen Haut und Muskel verloren gehen und der Knochen freiliegt, oder Brustkrebs, wenn die erkrankte Brust entfernt werden muss. In beiden Fällen „rekonstruiert“ der Plastische Chirurg, in dem er von einer anderen Körperregion Gewebe entnimmt und damit den Substanzdefekt deckt (Lappenplastik).
  2. Mikrochirurgie
    Wenn der Eingriff die Zuhilfenahme eines Operations-Mikroskops erfordert, spricht man von Mikrochirurgie. Sie wird in der Plastischen Chirurgie u. a. bei der Naht von durchtrennten Nerven oder Gefäßen mit kleinem Durchmesser eingesetzt, wie beispielsweise beim Wiederannähen eines abgetrennten Fingers. Der Durchmesser des Nahtmaterials beträgt etwa ein hundertstel Millimeter (0,01 mm). Zur Erlernung der dafür notwendigen Fingerfertigkeit wird monatelang an Ratten geübt.
  3. Handchirurgie
    Die Handchirurgie umfasst alle Operationen an der Hand. Dazu gehören Korrekturen von angeborenen Missbildungen, Wiederherstellung von Gelenken, Versorgung von Verletzungen, aber auch die Behebung von Engpasssyndromen (Carpaltunnelsyndrom – CTS, Loge de Guyon), Dupuytren’sche Kontraktur, Trigger Finger u. v. m.
  4. Chirurgie der peripheren Nerven
    Dieses Teilgebiet der Plastischen Chirurgie ist Prof. Hanno Millesi zu verdanken, der im Übrigen zum heutigen Zeitpunkt noch immer aktiv ist und die Nervenchirurgie zu seinem Lebenswerk gemacht hat. Die Chirurgie der peripheren Nerven betrifft alle Nerven, die außerhalb des Schädels und des Rückenmarks liegen.
  5. Verbrennungschirurgie (-behandlung)
    Der Plastische Chirurg übernimmt die Erstbehandlung, die Intensivtherapie und alle notwendigen Folgeeingriffe. Zunächst wird die verbrannte Haut entfernt und durch Spalthaut oder labortechnisch gezüchteter Eigenhaut ersetzt. Nach Abheilung übernimmt der Plastische Chirurg die Korrektur bewegungseinschränkender und unschöner Narben.
  6. Ästhetische Chirurgie
    Die Ästhetische Chirurgie umfasst alle Operationen, die der Verbesserung des Aussehens dienen. Diesem Teilgebiet der Plastischen Chirurgie ist die Buchreihe „Der Turkof“ – Enzyklopaedia Aesthetica gewidmet.

Sind Plastische Chirurgen Alleskönner?

Natürlich kann ein Plastischer Chirurg unmöglich alle Teilgebiete seines Faches (Rekonstruktive Chirurgie, Mikrochirurgie, Handchirurgie, Chirurgie der peripheren Nerven, Verbrennungschirurgie (-behandlung), Ästhetische Chirurgie) perfekt beherrschen.

Plastische Chirurgen erhalten während ihrer Ausbildung eine solide Basis aller Teilgebiete und werden dadurch mit dem notwendigen Rüstzeug ausgestattet, um bei allen plastisch-chirurgischen Problemstellungen zu entscheiden, ob sie selbst eingreifen können oder einen besser spezialisierten Kollegen hinzuziehen.

Im Teilgebiet „Ästhetische Chirurgie“, die alle Operationen umfasst, die der Verbesserung des Aussehens dienen, besteht während der ästhetisch-chirurgischen Ausbildung oft Patientenmangel. Die Krankenkassen übernehmen äußerst selten die Kosten ästhetisch-chirurgischer Eingriffe, weshalb in den Ausbildungsspitälern grundsätzlich zu wenige ästhetisch-chirurgische Eingriffe durchgeführt werden können. Dennoch ist es die Facharztausbildung zum Plastischen Chirurgen die einzige, in welcher die Gesamtheit aller ästhetisch-chirurgischen Eingriffe integraler Bestandteil des Ausbildungskataloges ist.

Wer nun besonderes Interesse an der ästhetischen Chirurgie hat, bemüht sich und bildet sich in nationalen und internationalen Kursen weiter. Gelegenheit dazu gibt es zur Genüge: Die Österreichische Gesellschaft für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie veranstaltet zur Qualitätssicherung unserer Berufsgruppe regelmäßig Kurse. Hier wird sichergestellt, dass lediglich Mitglieder unserer Berufsgruppe teilnehmen dürfen.

Rechtliche Aspekte zur Berufsbezeichnung

Die Bezeichnungen „Schönheitschirurg“, „kosmetischer Chirurg“, „ästhetischer Chirurg“, „Arzt für kosmetische Chirurgie“, „Arzt für Schönheitschirurgie“ usw. sind in Österreich und auch in vielen anderen Ländern rechtlich nicht geschützt und können somit von jedem Facharzt oder von jedem Allgemeinmediziner (praktischer Arzt) geführt werden. Alle genannten Bezeichnungen sagen also nichts darüber aus, ob tatsächlich die Ausbildung zum Plastischen Chirurgen absolviert wurde.

Die Berufsbezeichnung „Facharzt für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie“ darf jedoch nur derjenige tragen, der tatsächlich diese Ausbildung absolviert hat. Dieser Punkt kann & soll im Zweifelsfall von jedem Patienten hinterfragt werden!

„World Academy of Cosmetic Surgery“ – Haben Sie solche oder ähnliche Zeugnisse schon einmal in einer Ordination gesehen?

Viele KollegInnen betreiben ästhetische Chirurgie, ohne die Ausbildung zum Plastischen Chirurgen absolviert zu haben. Dieser Umstand ist mittlerweile auch Laien bekannt, und langsam hinterfragen PatientInnen (leider immer noch zu wenige) die fachliche Qualifikation von „ästhetischen Chirurgen“. Besonders geschäftstüchtige Plastische Chirurgen kamen auf die zweifelhafte Idee, Vereine mit wohlklingenden Namen zu gründen („World Academy of Cosmetic Surgery“, „European Academy of Cosmetic Surgery“ usw.). In weiterer Folge wurden teure Kongresse mit noch teureren Kursen organisiert, auf welchen u.a. bekannte (eingeladene) Plastische Chirurgen Lehrvorträge abhielten. Die Kongress-Teilnehmer erhielten nach Abschluss einer lachhaften Prüfung ein „Zertifikat“, das den „erfolgreichen Abschluss des Kurses über ästhetische Chirurgie“ bescheinigt (selbstverständlich wurden hohe Prüfungsgebühren eingehoben). Diese und ähnliche Zertifikate sind in zahlreichen Ordinationen zu bewundern.

Auch Prof. Turkof folgte 2002 unbedarft einer solchen Einladung. Als er bei der „Zeugnisverteilung“ die Zusammenhänge begriff, wurden seine geäußerten Bedenken von den Veranstaltern wie folgt abgetan (Originalzitat): „Edvin, mach’ Dir keine Sorgen, wenn DIE unseren Kongress besuchen, werden sie niemals Plastische Chirurgie betreiben …“.
Es war ihnen natürlich vollkommen einerlei, dass mit den ausgestellten Zertifikaten klarerweise Missbrauch betrieben wird.

Die einzigen ernst zu nehmenden Zeugnisse sind Teilnahme- und Mitgliedsbestätigungen, die von approbierten nationalen oder internationalen Fachgesellschaften unterzeichnet sind. Im Zweifelsfall erkundigen Sie sich bei der Ärztekammer über den Veranstalter oder die Gesellschaft (ist auf dem Zeugnis vermerkt). Das ist zwar mühsam, kann sich aber unter Umständen sehr bezahlt machen!

Wie findet der Ratsuchende „seinen“ Plastischen Chirurgen?

Am Wichtigsten ist die Qualität des Beratungsgesprächs: Der Ratsuchende muss das Gefühl bekommen, dass wirklich alle Fragen beantwortet werden. Weitere Gespräche sollten auf Wunsch problemlos möglich sein.

Die Operation sollte anhand von Bildern, Schemata und Ergebnissen erklärt und jeder Schritt
begründet werden. Vergleichendes Bildmaterial unterstreicht die Erfahrung des Operateurs. Holen Sie nach dem ersten Beratungsgespräch zumindest eine zweite, am besten sogar eine dritte Meinung ein, und vergleichen Sie die Qualität der Beratungsgespräche. Die dabei entstehenden Zusatzkosten sind zweifellos gut investiert. Bei unverhältnismäßig niedrigen OP-Kosten ist Vorsicht geboten. Ihr Arzt sollte für Sie nach der Operation 24 Stunden lang erreichbar sein.

Natürlich sollte auch die „Chemie“ stimmen, aber dies ist leider kein Qualitätskriterium. Vertrauen Sie lieber auf Fakten. Heutzutage hilft das Internet vielen Ratsuchenden,
ihren Arzt zu finden. Es gibt zahlreiche Foren, in welchen operierte PatientInnen offen über ihre Erfahrungen berichten. Man bekommt recht schnell ein Gefühl für authentische und gefakte Postings (leider beschäftigen manche Ärzte bezahlte Meldungsschreiber).

Inserate, Flyer, redaktionelle Beiträge … Was ist davon zu halten?

Ärzte leben von ihrem Ruf. Reputation kann aber auch beeinflusst werden, unter anderem durch die Medien. In Österreich war Werbung für Ärzte bis vor einigen Jahren verboten. Vor allem die Veröffentlichung von Vorher-Nachher-Fotos wurde von der Standesführung als marktschreierisch angesehen und war daher strikt untersagt.

Seit dem Beitritt Österreichs zur EU dürfen Ärzte werben und auch Vorher-Nachher-Fotos veröffentlichen, sofern sie nicht marktschreierisch verwendet werden. Inserate sind nach Presserecht klar gekennzeichnet, und der Leser sollte solche Einschaltungen als legitimes Mittel verstehen, in unserer Gesellschaft auf sich aufmerksam zu machen.

Wichtig zu wissen ist in diesem Zusammenhang, dass die Medien nicht verpflichtet sind, den Inhalt der Inserate zu überprüfen. Wenn also ein Arzt in einer Zeitung ein Inserat in der Rubrik „Schönheitschirurgie“ schaltet, sagt das nichts über sein Fach aus. Das gilt insbesondere für die zahlreichen „Beauty-Guides“, in welchen „die besten Ärzte“ jedes Faches in bezahlten Kurzberichten vorgestellt werden.

Prof. Turkof hat mit diversen Herausgebern wiederholt ergebnislose Gespräche geführt, weil in der Rubrik „ästhetische Chirurgie“ sowohl fachfremde Kollegen als auch praktische Ärzte inserieren konnten, ohne dass deren eigentliches Fachgebiet als solches vermerkt worden wäre. Der Leser sollte sich daher immer nach der fachlichen Qualifikation des Chirurgen seiner Wahl erkundigen!

Darüber hinaus gibt es so genannte „redaktionelle Beiträge“. Ein Arzt, der (kostenintensiv) inseriert, erhält als Bonus oft die Gelegenheit, einen redaktionell gehaltenen Artikel zu platzieren. Es erscheint ein Bericht, der kein journalistisch recherchierter Artikel ist und der den Leser eigentlich ein wenig täuscht, weil er den Deckmantel journalistischer Recherche umgehängt hat. Zwei Merkmale kennzeichnen solche „redaktionellen“ Beiträge: wenn über einen bestimmten Arzt immer wieder in derselben Zeitung/Zeitschrift berichtet wird und wenn ausschließlich dieser Arzt im Artikel Erwähnung findet. Bei korrekt recherchierten Artikeln werden zumeist zwei oder mehrere Protagonisten zitiert.

Nur die seriöse Medienberichterstattung sollte ernst genommen werden!

Operationen im Ausland

Sparwillige sollten sich vor einer Operation im Ausland unbedingt nachstehende Fragen stellen:

  • Wie kann die fachliche Qualifikation des Arztes überprüft werden?
  • Weist das Spital ein adäquates Komplikationsmanagement auf?
  • Wie steht es um die Erreichbarkeit des Operateurs nach dem Eingriff?
  • Was passiert, wenn zu Hause Fieber, starke Schmerzen oder Nachblutungen auftreten?
  • Wo und durch wen erfolgt die Nachbehandlung?
  • Wer haftet für einen Behandlungsfehler?
  • Wer haftet für ein unbefriedigendes Operationsergebnis?
  • Wer trägt die Kosten für etwaige Korrekturen?

Es ist daher empfehlenswert, eine Operation dort durchzuführen, wo man zu Hause ist, auch wenn es teurer ist.

Mit dem EU-Beitritt der Österreichischen Nachbarländer hat sich das Preisgefälle mittlerweile verringert, und der Medizintourismus hat etwas abgenommen.

Fast alles ist korrigierbar

fast alles ist korrigierbar - Frau, die eine Hautfalte anfasst

Für alle Hilfesuchenden die gute Nachricht gleich vorweg:

Fast alle ergebnisbezogenen Komplikationen nach ästhetisch-chirurgischen Eingriffen können korrigiert werden.

Natürlich ist manchmal Geduld gefragt, und der/die PatientIn benötigt unter Umständen mehr als nur einen Korrektureingriff. Mitunter muss auch relativ lange zugewartet werden, bis der geeignete Zeitpunkt für die Korrekturoperation gekommen ist. So sollte bei missglückten Nasenoperationen in der Regel mindestens ein Jahr verstreichen, bevor eine Revision sinnvoll ist, dafür können ein „verrutschtes“ Brustimplantat oder eine Delle nach einer Fettabsaugung schon nach 2-3 Monaten korrigiert werden. Wer einen klaren Kopf behält und nichts überstürzt, schafft es meistens doch die ursprünglich angestrebte ästhetische Korrektur zu verwirklichen.

Keinesfalls sollten sich PatientInnen von ihrem Operateur kurzfristig überzeugen lassen, dass ein missglücktes Ergebnis „schicksalhaft“ und damit irreparabel ist. Natürlich kann es vorkommen, dass die eine oder andere OP tatsächlich nicht mehr korrigierbar ist, das ist aber wirklich die Ausnahme. Sollten Sie also mit derartigen Äußerungen konfrontiert sein, holen Sie UNBEDINGT zwei oder drei weitere, voneinander unabhängige Meinungen ein!

Was Sie über die rechtliche Situation wissen sollten

Rechtliche Situation in Österreich

In Österreich ist ein unbefriedigendes ästhetisches Ergebnis für den/die PatientIn nicht einklagbar. Wir Operateure sind verpflichtet unser Bestes zu geben, wir sind jedoch nicht verpflichtet, ein bestimmtes Ergebnis zu erzielen. In diesem Punkt unterscheidet sich die österreichische Rechtssprechung ganz klar von der US-amerikanischen, wo es durchaus möglich ist, einen objektivierbaren Standard einzufordern. Deshalb liegen die Kosten für Schönheitsoperationen in Österreich und Europa in durchaus erschwinglichen Bereichen, während in den USA mitunter doppelt bis fünffach so viel berechnet wird. Grund dafür sind die unterschiedlichen Tarife der Haftpflichtversicherungen: in Österreich beläuft sich die höchste Versicherungsprämie für ÄrztInnen auf etwa € 1.500,- im Jahr, in den USA hingegen auf knapp ein Drittel des Jahreseinkommens…

In Österreich kann entweder ein Behandlungsfehler oder eine mangelnde/fehlerhafte Aufklärung eingeklagt werden. Der Behandlungsfehler ist im Allgemeinen juristisch verhältnismäßig schwer nachzuweisen, bei der Aufklärung vor der Operation ist der/die PatientIn jedoch deutlich im Vorteil. Hier liegt die Beweislast beim Operateur: er muss nachweisen, dass der/die PatientIn über die prozessgegenständliche Komplikation vor der Operation aufgeklärt wurde.
Ist dies der Fall, hat also der Operateur den/die PatientIn auf die Möglichkeit der eingetretenen Komplikation hingewiesen, kann von PatientInnenseite auch kein Schadensersatzanspruch mehr gefordert werden. Die Kosten für Korrektureingriffe müssen daher vom Patienten selbst getragen werden. Im Allgemeinen jedoch wird der Operateur eine Kulanzlösung anbieten. Nimmt die Komplikation gesundheitsgefährdende Ausmaße an oder bestehen Schmerzen, tragen die Kosten für gewöhnlich die Sozialversicherungsträger.

Zusammenfassend soll festgehalten werden, dass gerade bei ästhetisch-chirurgischen Eingriffen die umfassende Aufklärung unter Miteinbeziehung aller OP-Möglichkeiten, Risiken und Komplikationen für den/die PatientIn besonders wichtig ist.

Wie gehe ich vor, wenn ich mit dem OP-Ergebnis unzufrieden bin?

  1. Sprechen Sie mit Ihrem Operateur und geben Sie ihm die Chance, ein schlechtes Ergebnis zu revidieren. Er hat naturgemäß das größte Interesse, zufriedene PatientInnen zu haben und wird normalerweise alles in seiner Macht stehende tun, ein unbefriedigendes Ergebnis zu korrigieren.
  2. Wenn Sie das Vertrauen zu Ihrem Operateur verloren haben, oder wenn dieser eine Korrektur ablehnt, wenden Sie sich zunächst einmal an die Schiedsstelle der zuständigen Ärztekammer oder die Patientenanwaltschaft. Diese unbürokratischen Institutionen wurden eigens dafür geschaffen, um Hilfesuchende kostenlos zu unterstützen. Meist wird ein unabhängiger Gutacher (fast immer aus einem anderen Bundesland) zu Rate gezogen, dessen Expertise den/die PatientIn nichts kostet. Oft wird dann zwischen PatientIn und Operateur außergerichtlich vermittelt oder weitere Behandlungskosten bezahlt. Verläuft diese Intervention ergebnislos, bleibt dem Patienten nur noch, auf eigene Kosten den Rechtsweg zu bestreiten.
  3. Entschließt sich der/die PatientIn für den Rechtsweg, soll an dieser Stelle nochmals unterstrichen werden, dass eine Klage nur dann Sinn macht, wenn entweder ein Behandlungsfehler oder eine mangelhafte/fehlerhafte Aufklärung vorliegen. Schadensersatzprozesse sind zumeist langwierig (2-3 Jahre), kostenintensiv und nervenaufreibend. Das Prozessrisiko (Verfahrenskosten, Gutachterkosten etc.) trägt ausschließlich der Kläger.
  4. PatientInnen, die auf Nummer sicher gehen wollen, sollten in Betracht ziehen, vor einer Operation eine entsprechende Rechtsschutzversicherung abzuschließen.

Zusammenfassend soll daher nochmals festgehalten werden, dass gerade bei ästhetisch-chirurgischen Eingriffen die umfassende Aufklärung unter Miteinbeziehung aller OP-Möglichkeiten, Risiken und Komplikationen für den/die PatientIn besonders wichtig ist.